Garantie

Seit beinahe 100 Jahren steht Le Creuset für Design, Qualität und Innovation. Von Kochprofis auf der ganzen Welt genutzt, bietet unser Kochgeschirr auch noch nach vielen Jahren in Gebrauch herausragende Qualität und exzellenten Kochgenuss. Wir sind stolz darauf, auf unsere Spitzenprodukte eine bis zu lebenslange Garantie geben zu können:
UNSERE LEBENSLANGE GARANTIE FÜR IHR LE CREUSET KOCHGESCHIRR AUS EMAILLIERTEM GUSSEISEN (AB HERSTELLDATUM 1999)
Le Creuset ist stolz auf die fachmännische Verarbeitung seiner Produkte und leistet dem Käufer von Produkten aus emailliertem Gusseisen eine Garantie für die fehlerfreie Verarbeitung und einwandfreie Materialbeschaffenheit des Produkts für dessen Lebenszeit, gültig ab Kaufdatum und unabhängig davon, ob das Produkt für sich selbst oder als Geschenk erworben wurde, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
GARANTIEUMFANG
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Le Creuset Kochgeschirr aus emailliertem Gusseisen (ohne Zubehörteile). Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach der Entscheidung von Le Creuset die fehlerhafte Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von Le Creuset übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
GARANTIEZEIT
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit beim Einzelhändler, bei dem das Gerät gekauft wurde, oder bei unserer Niederlassung eingehen.
ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Material oder Verarbeitungsfehler an der Ware, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind der Einzelhändler, der das Kochgeschirr ausgeliefert hat, und die Le Creuset Niederlassung befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instandgesetzte Kochgeschirr wieder ausliefert, trägt der Kunde. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem beanstandeten Kochgerät eine schriftliche Beanstandung vorgelegt wird, aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen. Entscheidet sich Le Creuset für einen Austausch des defekten Kochgerätes, so ist Le Creuset berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt wird. Die Ersatzbeschaffung in der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert werden.
AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen bzw. folgende Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden:
  • Hitzebeständige Glasdeckel
  • Einlagige Produkte wie z.B. Dämpfeinsätze, oder andere Accessoires
  • wenn das Geschirr durch höhere Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt ist oder zerstört wurde.
  • bei Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung insbesondere durch den Gebrauch ausserhalb normaler privater Haushaltsbedingungen oder infolge Nichtbeachtung der beigefügten Pflege und Gebrauchsanweisungen bzw. durch unsachgemässe Wartung aufgetreten sind. Bei gewerblichem Einsatz beschränkt sich die Garantie auf ein Jahr.
  • wenn das Kochgeschirr durch hierfür nicht autorisierte Personen repariert worden ist.
  • wenn das Kochgeschirr mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu Le Creuset abschliessend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Gerät oder durch dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen. Die Garantie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar. Gewährleistungsansprüche gegen den Fachhändler als Verkäufer sind dann ausgeschlossen, wenn und soweit gemäss dieser Garantie von Le Creuset Leistungen erbracht wurden. Der Geltungsbereich dieser Garantie ist auf die Schweiz beschränkt.
UNSERE LEBENSLANGE GARANTIE FÜR IHR LE CREUSET KOCHGESCHIRR AUS 3-PLY MEHRSCHICHTMATERIAL (AB HERSTELLDATUM 1/2012)
Le Creuset ist stolz auf die fachmännische Verarbeitung seiner Produkte und leistet dem Käufer von Produkten aus 3-ply Mehrschichtmaterial eine Garantie für die fehlerfreie Verarbeitung und einwandfreie Materialbeschaffenheit des Produkts für dessen Lebenszeit, gültig ab Kaufdatum und unabhängig davon, ob das Produkt für sich selbst oder als Geschenk erworben wurde, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
GARANTIEUMFANG
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Le Creuset Kochgeschirr aus 3-ply Mehrschichtmaterial (ohne Zubehörteile). Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach der Entscheidung von Le Creuset die fehlerhafte Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von Le Creuset übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
GARANTIEZEIT
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit beim Einzelhändler, bei dem das Gerät gekauft wurde, oder bei unserer Niederlassung eingehen.
ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Material oder Verarbeitungsfehler an der Ware, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind der Einzelhändler, der das Kochgeschirr ausgeliefert hat, und die Le Creuset Niederlassung befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instandgesetzte Kochgeschirr wieder ausliefert, trägt der Kunde. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem beanstandeten Kochgerät eine schriftliche Beanstandung vorgelegt wird, aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen. Entscheidet sich Le Creuset für einen Austausch des defekten Kochgerätes, so ist Le Creuset berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt wird. Die Ersatzbeschaffung in der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert werden.
AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen bzw. folgende Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden:
  • Hitzebeständige Glasdeckel
  • Einlagige Produkte wie z.B. Dämpfeinsätze, oder andere Accessoires
  • wenn das Geschirr durch höhere Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt ist oder zerstört wurde.
  • Beschädigung, verursacht durch normale Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, den Gebrauch ausserhalb der normalen Haushaltsbedingungen oder infolge Nichtbeachtung der beigefügten Pflege und Gebrauchsanweisungen bzw. durch unsachgemässe Wartung aufgetreten sind. Bei gewerblichem Einsatz beschränkt sich die Garantie auf ein Jahr.
  • wenn das Kochgeschirr durch hierfür nicht autorisierte Personen repariert worden ist.
  • wenn das Kochgeschirr mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist.
  • Kratzer, Flecken, Verfärbungen, Rost oder Beschädigungen durch Überhitzen auf der Innen- und Aussenseite der 3-ply-Produkte. Dies bezieht sich auf Produkte mit Antihaftbeschichtung.
  • Eine leicht gelbliche Verfärbung auf der Oberfläche, die durch Erhitzen entstehen kann, ist für das Le Creuset 3-ply-Kochgeschirr unbedenklich und beeinflusst nicht die Leistungsfähigkeit der Produkte. Die Garantie ist deshalb hierfür ausgeschlossen.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu Le Creuset abschliessend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Gerät oder durch dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen. Die Garantie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar. Gewährleistungsansprüche gegen den Fachhändler als Verkäufer sind dann ausgeschlossen, wenn und soweit gemäss dieser Garantie von Le Creuset Leistungen erbracht wurden. Der Geltungsbereich dieser Garantie ist auf die Schweiz beschränkt.
UNSERE LEBENSLANGE GARANTIE FÜR IHR LE CREUSET KOCHGESCHIRR AUS ALUMINIUM-ANTIHAFT (AB HERSTELLDATUM 1/2012)
Le Creuset ist stolz auf die fachmännische Verarbeitung seiner Produkte und leistet dem Käufer von Produkten aus Aluminium Antihaft eine Garantie für die fehlerfreie Verarbeitung und einwandfreie Materialbeschaffenheit des Produkts für dessen Lebenszeit, gültig ab Kaufdatum und unabhängig davon, ob das Produkt für sich selbst oder als Geschenk erworben wurde, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
GARANTIEUMFANG
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Le Creuset Kochgeschirr aus Aluminium Antihaft (ohne Zubehörteile). Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach der Entscheidung von Le Creuset die fehlerhafte Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von Le Creuset übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
GARANTIEZEIT
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit beim Einzelhändler, bei dem das Gerät gekauft wurde, oder bei unserer Niederlassung eingehen.
ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Material oder Verarbeitungsfehler an der Ware, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind der Einzelhändler, der das Kochgeschirr ausgeliefert hat, und die Le Creuset Niederlassung befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instandgesetzte Kochgeschirr wieder ausliefert, trägt der Kunde. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem beanstandeten Kochgerät eine schriftliche Beanstandung vorgelegt wird, aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen. Entscheidet sich Le Creuset für einen Austausch des defekten Kochgerätes, so ist Le Creuset berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt wird. Die Ersatzbeschaffung in der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert werden.
AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen bzw. folgende Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden:
  • Hitzebeständige Glasdeckel
  • Einlagige Produkte wie z.B. Dämpfeinsätze, oder andere Accessoires
  • wenn das Geschirr durch höhere Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt ist oder zerstört wurde.
  • Beschädigung, verursacht durch normale Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, den Gebrauch ausserhalb der normalen Haushaltsbedingungen oder infolge Nichtbeachtung der beigefügten Pflege und Gebrauchsanweisungen bzw. durch unsachgemässe Wartung aufgetreten sind. Bei gewerblichem Einsatz beschränkt sich die Garantie auf ein Jahr.
  • wenn das Kochgeschirr durch hierfür nicht autorisierte Personen repariert worden ist.
  • wenn das Kochgeschirr mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist.
  • Kratzer, Flecken, Verfärbungen, Rost oder Beschädigungen durch Überhitzen auf der Innen- und Aussenseite der Aluminium Antihaft Produkte.
  • Eine leicht gelbliche Verfärbung auf der Oberfläche, die durch Erhitzen entstehen kann, ist für das Le Creuset Aluminium Antihaft-Kochgeschirr unbedenklich und beeinflusst nicht die Leistungsfähigkeit der Produkte. Die Garantie ist deshalb hierfür ausgeschlossen.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu Le Creuset abschliessend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Gerät oder durch dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen. Die Garantie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar. Gewährleistungsansprüche gegen den Fachhändler als Verkäufer sind dann ausgeschlossen, wenn und soweit gemäss dieser Garantie von Le Creuset Leistungen erbracht wurden. Der Geltungsbereich dieser Garantie ist auf die Schweiz beschränkt.
UNSERE 10 JAHRE GARANTIE FÜR IHR LE CREUSET POTERIE AUS OFENFESTEM STEINZEUG
Le Creuset ist stolz auf die fachmännische Verarbeitung seiner Produkte und leistet dem Erwerber eines Le Creuset Poterie-Produkts aus ofenfestem Steinzeug eine Garantie für die fehlerfreie Verarbeitung und einwandfreie Materialbeschaffenheit des Produkts für 10 Jahre ab Kaufdatum.
GARANTIEUMFANG
Die Garantie erstreckt sich auf die das gelieferte Poterie-Produkt. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach der Entscheidung von Le Creuset die fehlerhafte Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von Le Creuset übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
GARANTIEZEIT
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit beim Einzelhändler, bei dem das Produkt gekauft wurde oder bei unserer Niederlassung eingehen. Sämtliche Ansprüche aus der Garantie verjähren spätestens 10 Jahre nach der ersten Lieferung und zwar auch dann, wenn bereits Garantieleistungen erbracht worden sind.
ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Material oder Verarbeitungsfehler an der Ware, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind der Einzelhändler, der das Kochgeschirr ausgeliefert hat, und die Le Creuset Niederlassung befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instandgesetzte Kochgeschirr wieder ausliefert, trägt der Kunde. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem beanstandeten Kochgerät eine schriftliche Beanstandung vorgelegt wird, aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen. Entscheidet sich Le Creuset für einen Austausch des defekten Kochgerätes, so ist Le Creuset berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt wird. Die Ersatzbeschaffung in der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert werden.
AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Folgende Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden:
  • wenn das Geschirr durch höhere Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt ist oder zerstört wurde.
  • Beschädigung, verursacht durch normale Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, den Gebrauch ausserhalb der normalen Haushaltsbedingungen oder infolge Nichtbeachtung der beigefügten Pflege und Gebrauchsanweisungen bzw. durch unsachgemässe Wartung aufgetreten sind. Bei gewerblichem Einsatz beschränkt sich die Garantie auf ein Jahr.
  • wenn das Kochgeschirr durch hierfür nicht autorisierte Personen repariert worden ist.
  • wenn das Kochgeschirr mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu Le Creuset abschliessend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Gerät oder durch dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen. Die Garantie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar. Gewährleistungsansprüche gegen den Fachhändler als Verkäufer sind dann ausgeschlossen, wenn und soweit gemäss dieser Garantie von Le Creuset Leistungen erbracht wurden. Der Geltungsbereich dieser Garantie ist auf die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz beschränkt.
Alle Teile des Le Creuset Poterie-Sortiments sind Originaldesigns. Abweichungen spiegeln den einzigartigen Charakter eines handgearbeiteten Stückes wieder.
UNSERE LEBENSLANGE GARANTIE FÜR IHR LE CREUSET ANTIHAFT-BACKFORMEN
Le Creuset ist stolz auf die fachmännische Verarbeitung seiner Produkte und leistet dem Käufer einer Le Creuset Antihaft-Backform eine Garantie für die fehlerfreie Verarbeitung und einwandfreie Materialbeschaffenheit des Produkts für dessen Lebenszeit, gültig ab Kaufdatum und unabhängig davon, ob das Produkt für sich selbst oder als Geschenk erworben wurde, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
GARANTIEUMFANG
Die Garantie erstreckt sich auf die gelieferte Le Creuset Antihaft-Backformen. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach der Entscheidung von Le Creuset die fehlerhafte Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von Le Creuset übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
GARANTIEZEIT
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit beim Einzelhändler, bei dem das Gerät gekauft wurde, oder bei unserer Niederlassung eingehen.
ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Material oder Verarbeitungsfehler an der Ware, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind der Einzelhändler, der das Kochgeschirr ausgeliefert hat, und die Le Creuset Niederlassung befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instandgesetzte Kochgeschirr wieder ausliefert, trägt der Kunde. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem beanstandeten Kochgerät eine schriftliche Beanstandung vorgelegt wird, aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen. Entscheidet sich Le Creuset für einen Austausch des defekten Kochgerätes, so ist Le Creuset berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt wird. Die Ersatzbeschaffung in der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert werden.
AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Folgende Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden:
  • wenn das Geschirr durch höhere Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt ist oder zerstört wurde.
  • Beschädigung, verursacht durch normale Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, den Gebrauch ausserhalb der normalen Haushaltsbedingungen oder infolge Nichtbeachtung der beigefügten Pflege und Gebrauchsanweisungen bzw. durch unsachgemässe Wartung aufgetreten sind. Bei gewerblichem Einsatz beschränkt sich die Garantie auf ein Jahr.
  • wenn das Kochgeschirr durch hierfür nicht autorisierte Personen repariert worden ist.
  • wenn das Kochgeschirr mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist.
  • Kratzer, Flecken, Verfärbungen, Rost oder Beschädigungen durch Überhitzen auf der Innen- oder Aussenseite, Gebrauch in der Spülmaschine oder anderer Missbrauch des Produktes.
  • Roststellen an der Unterseite des äusseren Randes wie in der Bedienungsanleitung beschrieben.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu Le Creuset abschliessend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Gerät oder durch dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen. Die Garantie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar. Gewährleistungsansprüche gegen den Fachhändler als Verkäufer sind dann ausgeschlossen, wenn und soweit gemäss dieser Garantie von Le Creuset Leistungen erbracht wurden. Der Geltungsbereich dieser Garantie ist auf die Schweiz beschränkt.
UNSERE 10 JAHRE GARANTIE AUF SCREWPULL WEIN- UND SEKTACCESSOIRES AUS METAL UND BLACK METAL SOWIE AUF DIE LEVERPULL-SERIE. 5 JAHRE GARANTIE AUF VIELE WEITERE SCREWPULL WEIN- UND SEKTACCESSOIRES
Le Creuset ist stolz auf die fachmännische Verarbeitung seiner Produkte und leistet dem Erwerber eines Le Creuset Screwpull Wein- Accessoires aus Metal und Black Metal sowie eines Produktes der Leverpull-Serie eine Garantie für die fehlerfreie Verarbeitung und einwandfreie Materialbeschaffenheit des Produkts für 10 Jahre ab Kaufdatum.*
* Auf viele weitere Le Creuset Scewpull Wein-Accessoires (siehe Produktinformation) beschränkt sich die Garantie auf 5 Jahre.
GARANTIEUMFANG
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Screwpull-Produkt. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach der Entscheidung von Le Creuset die fehlerhafte Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von Le Creuset übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
GARANTIEZEIT
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit beim Einzelhändler, bei dem das Gerät gekauft wurde oder bei unserer Niederlassung eingehen. Sämtliche Ansprüche aus der Garantie verjähren spätestens 10 Jahre* nach der ersten Lieferung und zwar auch dann, wenn bereits Garantieleistungen erbracht worden sind.
ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Material oder Verarbeitungsfehler an der Ware, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind der Einzelhändler, der das Produkt ausgeliefert hat, und die Le Creuset Niederlassung befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instandgesetzte Produkt wieder ausliefert, trägt der Kunde. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem beanstandeten Kochgerät eine schriftliche Beanstandung vorgelegt wird, aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen. Entscheidet sich Le Creuset für einen Austausch des defekten Kochgerätes, so ist Le Creuset berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt wird. Die Ersatzbeschaffung in der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert werden.
AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Folgende Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden:
  • die Spirale oder deren Beschichtung. Die Bedienungsanleitung enthält alle Hinweise, mit denen Sie die Spirale gegebenenfalls selbst auswechseln können.
  • wenn das Produkt durch höhere Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt ist oder zerstört wurde.
  • wenn das Produkt durch hierfür nicht autorisierte Personen repariert worden ist.
  • wenn das Produkt mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist.
  • Beschädigung, verursacht durch normale Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, den Gebrauch ausserhalb der normalen Haushaltsbedingungen oder infolge Nichtbeachtung der beigefügten Pflege und Gebrauchsanweisungen bzw. durch unsachgemässe Wartung aufgetreten sind. Bei gewerblichem Einsatz beschränkt sich die Garantie auf ein Jahr.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu Le Creuset abschliessend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Gerät oder durch dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen. Die Garantie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar. Gewährleistungsansprüche gegen den Fachhändler als Verkäufer sind dann ausgeschlossen, wenn und soweit gemäss dieser Garantie von Le Creuset Leistungen erbracht wurden. Der Geltungsbereich dieser Garantie ist auf die Bundesrepublik Deutschland, Osterreich und die Schweiz beschränkt.
Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die Niederlassung Ihres Landes:
Schweiz
Le Creuset Swiss AG
Allmendstraße 14a
5612 Villmergen
Wir stehen Ihnen Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.