ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER LE CREUSET SWISS AG
Alle Angebote, Bestellungen und Verträge, die von Le Creuset Swiss AG („Lieferant“) bei einem Kunden für die Lieferung von Waren eingehen, unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Bedingungen“) und, falls anwendbar, den besonderen Verkaufsbedingungen („besondere Bedingungen“).
Alle anderen Bedingungen, unabhängig davon, ob sie vom Kunden ausdrücklich gefordert oder durch Handelsgewohnheiten, Handelsabläufe oder auf andere Weise vorausgesetzt werden, finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von einem Bevollmächtigten des Lieferanten schriftlich vereinbart wurden.
1.1 Definitionen
Bedingungen: Hierbei handelt es sich um die in diesem Dokument festgelegten Bedingungen.
Vertrag: Hierbei handelt es sich um jeglichen Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf von Waren gemäss diesen Bedingungen, einschliesslich einer vom Lieferanten akzeptierten Bestellung.
Kunde: Hierbei handelt es sich um eine Person oder eine Firma, die Waren beim Lieferanten kauft.
Ereignis höherer Gewalt: Hierbei handelt es sich um ein Ereignis oder einen Umstand, der ausserhalb der Kontrolle einer Vertragspartei liegt.
Waren: Hierbei handelt es sich um Waren (oder einen Teil davon), die in der Bestellung angegeben und/oder vom Lieferanten an den Kunden geliefert werden.
Markenzeichen von Le Creuset: Le Creuset, Screwpull, Cousances, Dou- feu und andere Markenzeichen beziehen sich auf Waren, die vom Lieferanten verkauft werden.
Bestellung: Hierbei handelt es sich um die Bestellung des Kunden für die Waren, wie sie im Bestellformular des Kunden angegeben wurden, die schriftliche Annahme des Angebots vom Lieferanten durch den Kunden oder ein anderes Mittel, das der Kunde zur Bestellung der Waren gegebenenfalls verwendet hat.
Besondere Bedingungen: Hierbei handelt es sich um die in den besonderen Verkaufsbedingungen dargelegten Bedingungen, die von den Vertragsparteien gegebenenfalls vereinbart werden.
Lieferant: Le Creuset Swiss AG, Allmendstrasse 14a, 5612 Villmergen, Schweiz
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss anderer Bedingungen, die der Kunde ausdrücklich fordert oder einbeziehen möchte oder die durch Handelsgewohnheiten, Handelsabläufe oder auf andere Weise vorausgesetzt werden.
2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren gemäss diesen Bedingungen zu erwerben. Der Lieferant kann eine Bestellung nach seinem Ermessen annehmen oder ablehnen. Ein vom Lieferanten erstellter Kostenvoranschlag für die Waren stellt kein Angebot dar.
2.3 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant eine schriftliche Annahmeerklärung abgibt oder mit der Lieferung der Waren beginnt. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
2.4 Sämtliche Muster, Zeichnungen, Prospekte, Abbildungen oder Werbematerialien vom Lieferanten dienen ausschliesslich dazu, eine grobe Beschreibung der Waren zu vermitteln. Sie sind weder Vertragsbestandteil noch vertraglich bindend.
3.1 Der Lieferant liefert die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Vertragsparteien gegebenenfalls vereinbart haben.
3.2 Alle für die Lieferung angegebenen Termine sind nur annähernd massgebend. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist führt nicht zu Schadenersatzansprüchen und stellt keinen wesentlichen Verstoss im Sinne von nachstehender Ziffer 7.1(a) dar.
3.3 Der Kunde hat die Waren unverzüglich, wie es im normalen Geschäftsbetrieb möglich ist, jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung zu überprüfen und den Lieferanten umgehend schriftlich über etwaige Mängel zu informieren, die der Lieferant zu vertreten hat. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Waren vorbehaltlich versteckter Mängel (d. h. Mängel, die bei einer gewöhnlichen Überprüfung nicht sichtbar sind) als angenommen. Bei versteckten Mängeln, die später entdeckt werden, ist der Lieferant unverzüglich zu benachrichtigen. Andernfalls gilt die Ware auch in Bezug auf diese Mängel als angenommen.
3.4 Wenn der Lieferant bis zu 5 % mehr oder weniger der bestellten Warenmenge liefert, kann der Kunde die Annahme nicht verweigern. Nach Erhalt der Mitteilung des Kunden, dass die falsche Warenmenge geliefert wurde, wird die Rechnung der Bestellung jedoch anteilig angepasst.
3.5 Der Lieferant kann die Ware in Teillieferungen liefern, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht dazu, andere Teillieferungen zu stornieren.
4.1 Der Lieferant hat Material- und Herstellungsfehler in folgenden Fällen zu beheben:
(a) Die Waren wurden innerhalb der oben genannten Frist in Ziffer 3.3 überprüft und der Lieferant umgehend schriftlich benachrichtigt. Diese Mitteilung ist innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung der Waren erfolgt
(b) dem Lieferanten wurde die Gelegenheit gegeben, die betreffenden Waren zu überprüfen;
(c) der Kunde sendet (auf Aufforderung des Lieferanten) diese Waren auf Kosten des Kunden an den Unternehmenssitz des Lieferanten zurück und
(d) der Lieferant ist berechtigt, diesen Mangel zu beheben, indem er die mangelhafte Ware ersetzt oder den Preis der mangelhaften Ware vollständig erstattet. Die Entscheidung trifft der Lieferant. Solange der Lieferant willens und in der Lage ist, den Ersatz oder die Erstattung vorzunehmen, darf nicht davon ausgegangen werden, dass diese Nachbesserung ihren wesentlichen Zweck verfehlt hat. Die ersetzten Waren gehen in das Eigentum des Lieferanten über.
4.2 Eine zusätzliche oder abweichende Garantie für die vom Lieferanten gelieferten Waren besteht nur, wenn dies ausdrücklich in den mit den jeweiligen Waren bereitgestellten Garantiedokumenten vorgesehen ist.
4.3 Soweit in dieser Ziffer 4 nichts anderes vorgesehen ist, haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden oder Dritten hinsichtlich fehlerhafter Waren nicht, vorbehaltlich der verbindlichen Bestimmungen des Schweizer Produkthaftungsgesetzes.
4.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware nur aus qualitätsbezogenen Gründen, wie in dieser Ziffer 4 angegeben, zurückzugeben. Aus anderen Gründen ist keine Rückgabe zulässig, sofern in den besonderen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist.
5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Warenlieferung erfolgt ist.
5.2 Das Eigentum an der Ware geht erst auf den Kunden über, wenn entweder
(a) der Lieferant die Zahlung des vollen Kaufbetrags (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) für die Waren und alle anderen Güter erhalten hat, die der Lieferant dem Kunden geliefert hat und für die die Zahlung fällig geworden ist. In diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Zahlung dieser Beträge an den Kunden über; oder
(b) der Kunde die Waren weiterverkauft. In diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zu dem in Ziffer 5.4 angegebenen Zeitpunkt auf den Kunden über.
5.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, hat der Kunde Folgendes zu beachten:
(a) Die Waren sind getrennt von allen anderen vom Kunden gelagerten Waren zu lagern, damit sie als Eigentum des Lieferanten erkennbar bleiben;
(b) Kennzeichnungen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren dürfen nicht entfernt, verunstaltet oder unkenntlich gemacht werden;
(c) die Waren sind in einem einwandfreien Zustand zu halten und ab dem Lieferdatum gegen alle Risiken zu ihrem vollen Einkaufspreis zu versichern;
(d) der Lieferant ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Ziffer 7.1 aufgeführten Ereignisse eintritt und
(e) dem Lieferanten sind die jeweiligen Informationen zu den Waren bereitzustellen, die der Lieferant bisweilen gegebenenfalls benötigt.
5.4 Vorbehaltlich zu Ziffer 5.5 kann der Kunde die Waren im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb (aber nicht auf andere Weise) weiterverkaufen oder verwenden, bevor der Lieferant die Zahlung erhalten hat. Wenn der Kunde die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft, gilt Folgendes:
(a) Er tut dies auf eigene Rechnung und nicht als Vertreter des Lieferanten und
(b) das Eigentum an den Waren geht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden vom Lieferanten an den Kunden über.
5.5 Wenn beim Kunden eines der in Ziffer 7.1 aufgeführten Ereignisse eintritt, bevor das Eigentum an der Ware auf den Kunden übergegangen ist, kann der Lieferant ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel folgende Ansprüche geltend machen:
(a) Das Recht des Kunden, die Waren weiterzuverkaufen oder im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, erlischt sofort und
(b) der Lieferant kann jederzeit folgende Maßnahmen ergreifen:
(i) Den Kunden auffordern, alle in seinem Besitz befindlichen Waren, die nicht weiterverkauft wurden, zurückzusenden und
(ii) falls der Kunde dies nicht unverzüglich tut, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen sich die Waren befinden, zu betreten und sie abzuholen.
6.1 Der Preis der Waren ist der in der Bestellung angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der Preis, der in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste des Lieferanten angegeben ist. Der Lieferant ist berechtigt, seine Preisliste jederzeit nach eigenem Ermessen unter der Voraussetzung zu ändern, dass die Änderung die bereits angenommenen Bestellungen nicht betrifft.
6.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für den Preis der Waren Folgendes:
(a) Die Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), die der Kunde dem Lieferanten zusätzlich zu dem jeweils geltenden Steuersatz zahlen muss, vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und
(b) ohne Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.3 Der Lieferant kann dem Kunden die Waren mit oder nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen.
6.4 Der Kunde hat die Rechnung vollständig und in frei verfügbaren Mitteln innerhalb der in den besonderen Bedingungen oder im Vertrag vereinbarten Zahlungsfrist oder, falls keine Zahlungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die Zahlung erfolgt auf das vom Lieferanten schriftlich angegebene Bankkonto.
6.5 Wenn der Kunde die Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum nicht an den Lieferanten geleistet hat, muss der Kunde Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe des in den besonderen Bedingungen oder dem Vertrag vereinbarten Zinssatzes zahlen oder, falls kein Zinssatz vereinbart wurde, in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses für verspätete Zahlung von Warenschulden. Diese Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob der Tag vor oder nach dem Gerichtsurteil liegt. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.
6.6 Der Kunde hat alle aus dem Vertrag geschuldeten Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenanspruch, Abzug oder Einbehalt zu zahlen (außer bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Abzug oder Einbehalt). Der Lieferant kann jederzeit einen Betrag, der dem Kunden eventuell geschuldet wird, mit einem vom Kunden an den Lieferanten zu zahlenden Betrag verrechnen, ohne dass dabei andere Rechte oder Rechtsmittel eingeschränkt werden
7.1 Ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel kann jede Vertragspartei mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei den Vertrag unter folgenden Voraussetzungen kündigen:
(a) Die andere Vertragspartei verstösst wesentlich gegen eine der Vertragsbedingungen und (sofern dieser Verstoss behoben werden kann) behebt diesen Verstoss nicht innerhalb von sieben Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung;
(b) die andere Vertragspartei begeht eine Reihe geringfügiger oder anhaltender Verstösse gegen eine der Vertragsbedingungen;
(c) die andere Vertragspartei unterliegt einem Insolvenzverfahren oder stellt den Geschäftsbetrieb ein (oder es droht die Einstellung des Geschäftsbetriebs) oder
(d) die finanzielle Lage der anderen Vertragspartei verschlechtert sich so sehr, dass davon ausgegangen werden kann, dass ihre Fähigkeit, die vertraglichen Verpflichtungen angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.
7.2 Ohne seine sonstigen anderen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann der Lieferant die Bereitstellung der Waren im Rahmen des Vertrags aussetzen, wenn beim Kunden eines der in Ziffer 7.1(a) bis Ziffer 7.1(d) aufgeführten Ereignisse eintritt oder wenn der Kunde einen fälligen Betrag aus dem Vertrag am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt.
7.3 Ohne seine sonstigen anderen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann der Lieferant den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde den fälligen Betrag nicht rechtzeitig an den Lieferanten zahlt.
7.4 Bei Kündigung des Vertrags aus beliebigen Gründen muss der Kunde alle ausstehenden, noch nicht bezahlten Rechnungen und Zinsen des Lieferanten unverzüglich an den Lieferanten zahlen.
7.5 Die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Vertragsparteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschliesslich des Anspruchs auf Schadensersatz wegen einer Vertragsverletzung, der am oder vor dem Tag der Kündigung bestand.
7.6 Jede Vertragsbedingung, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach der Kündigung in Kraft treten oder in Kraft bleiben soll, bleibt in vollem Umfang in Kraft.
8.1 Nichts in diesen Bedingungen oder im Vertrag schliesst die Haftung des Lieferanten aus oder beschränkt sie in Fällen, in denen der Haftungsausschluss nach verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen unwirksam wäre.
8.2 Vorbehaltlich der Ziffer 8.1 haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden in folgenden Fällen nicht, unabhängig davon, ob es sich um die Einhaltung der Vertragsbedingungen, ein Vergehen (einschliesslich Fahrlässigkeit oder Verletzung der gesetzlichen Pflichten), eine Falschdarstellung oder ein sonstiges Vergehen im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags handelt:
(a) Wenn der gezahlte Preis für die Waren höher ist, als im Vertrag vereinbart wurde;
(b) für entgangenen Gewinn;
(c) für indirekte, spezielle oder nachträglich entstandene Verluste oder Schäden (sei es für den Geschäftsausfall, den Verlust des Geschäftswerts oder Sonstiges).
8.3 Vorbehaltlich der Ziffer 8.1 haftet der Lieferant nicht bei einem Vergleich des Kunden mit einem Dritten für Mängel oder angebliche Mängel oder Schäden, die durch die Waren verursacht wurden, es sei denn, er hat dem Vergleich vorher schriftlich zugestimmt.
Keine Vertragspartei verstößt gegen den Vertrag oder haftet für Verspätungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Verspätung oder das Versäumnis auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Wenn der Verzug oder die Nichterfüllung länger als einen Monat andauert, kann die nicht betroffene Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen gegenüber der betroffenen Partei kündigen.
10.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden alle Waren, sofern sie verpackt verkauft werden, nur in der vom Lieferanten gelieferten Verpackung verkauft oder weiterverkauft. In keinem Fall darf ein anderes Markenzeichen als die Markenzeichen von Le Creuset verwendet oder auf der Ware angebracht werden.
10.2 Der Kunde erkennt an, dass die Markenzeichen von Le Creuset Eigentum des Lieferanten, der Le Creuset SAS oder ihren Tochtergesellschaften/ verbundenen Unternehmen sind. Der Kunde erwirbt keine Rechte in Form von Lizenzen, Patenten, Urheberrechten, Markenzeichen oder anderen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit den Waren und hat kein anderes Recht, Markenzeichen von Le Creuset zu verwenden, ausser im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren gemäss diesen Bedingungen.
10.3 Der Kunde unternimmt nichts, das den im Zusammenhang mit den Waren verwendeten Markenzeichen von Le Creuset, den Handelsbezeichnungen, Domainnamen, E-Mail-Adressen, Zeichen und Logos direkt oder indirekt schaden könnte, die allesamt Eigentum des Lieferanten, der Le Creuset SAS oder ihren Tochtergesellschaften/verbundenen Unternehmen sind.
10.4 Das vom Lieferanten zur Verfügung gestellte Werbematerial (falls vorhanden), in gedruckter oder elektronischer Form, ist Eigentum des Lieferanten und wird auf Verlangen des Lieferanten zurückgesandt, sofern es nicht vom Kunden den Verbrauchern im üblichen Rahmen des Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt wurde.
10.5 Alle Rechte an den Bildern und Fotos der Waren sind dem Lieferanten vorbehalten. Sie dürfen in Werbematerialien, die nicht vom Lieferanten bereitgestellt wurden, weder eingefügt noch darin verwendet werden oder enthalten sein, es sei denn, der Lieferant hat dies ausdrücklich und vorab schriftlich genehmigt.
10.6 Die in dieser Ziffer 10 genannten Einschränkungen gelten für jedes Medium und jeden Träger, wie gedrucktes Material, Webseiten, elektronische Plattformen, soziale Netzwerke oder andere Methoden der elektronischen oder digitalen Kommunikation.
11.1 Export
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt Waren an Länder ausserhalb der Europäischen Union, Liechtensteins, Islands, Norwegens, vereinigtes Königreich und der Schweiz (nachstehend als „europäischer Raum“ bezeichnet) exportiert oder die Waren an eine natürliche oder juristische Person verkauft, bei der der Kunde weiss oder einen Grund zur Annahme hat, dass sie diese Waren an einen Bestimmungsort ausserhalb des europäischen Raums liefern oder transportieren wird. Der Lieferant behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, bei der er vermutet, dass sie aus dem europäischen Raum exportiert wird.
11.2 Abtretung und andere Geschäfte
(a) Der Lieferant kann jederzeit alle seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, verrechnen, anderweitig vergeben oder in Auftrag geben.
(b) Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht abtreten, übertragen, belasten, verrechnen, anderweitig vergeben, treuhänderisch verwalten lassen oder auf andere Weise in Auftrag geben.
11.3 Vertraulichkeit und Datenschutz
(a) Jede Vertragspartei wird die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und verpflichtet sich, zu keiner Zeit vertrauliche Informationen über die Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Geschäftspartner oder Lieferanten der anderen Vertragspartei oder eines Mitglieds des Konzerns, dem die andere Partei angehört, an eine Person weiterzugeben, sofern dies nicht durch das Unternehmen gemäss untenstehender Ziffer 11.3(c) gestattet ist.
(b) Jede Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei wie folgt offenlegen:
(i) gegenüber ihren Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Vertretern oder Beratern, die jene Informationen zur Ausübung der Rechte oder Pflichten der Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag kennen müssen. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, gegenüber denen sie die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei offenlegt, diese Ziffer 11.3 einhalten; und
(ii) sofern dies per Gesetz oder nach Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer staatlichen Stelle oder Regulierungsbehörde erforderlich ist.
(c) Keine der Vertragsparteien nutzt die vertraulichen Informationen einer anderen Vertragspartei zu einem anderen Zweck als zur Erfüllung ihrer Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(d) Le Creuset wird als Datenverantwortlicher die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und der „Datenschutzrichtlinie“ verarbeiten. Das Unterzeichnen dieser Vereinbarung setzt die Kenntnis und vollständige Akzeptanz der Datenschutzrichtlinie und dieser Klausel voraus. Die Verarbeitung erfolgt zu den folgenden Zwecken: (i) damit Le Creuset die Bestellungen/Entgelte des Kunden verwalten und ihm die Produkte und den damit zusammenhängenden Service und Support leisten kann. Bei Bedarf wird Le Creuset den Kunden aus administrativen oder operationellen Gründen kontaktieren. Diese Verarbeitung ist erforderlich, damit Le Creuset dem Kunden die Services zur Verfügung stellen kann; (ii) damit Le Creuset seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann - Le Creuset muss möglicherweise einige personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten, um ihm gegenüber gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Falls der Kunde nicht einwilligt, dass seine Daten zu den in (i) und (ii) genannten Zwecken verarbeitet werden, kann Le Creuset diese Vereinbarung nicht einhalten. Le Creuset wird die personenbezogenen Daten des Kunden so lange verarbeiten, wie es für folgende Zwecke erforderlich ist: Verwalten der bestehenden Kundenbeziehung; vertragliches Einhalten lokaler Vorschriften zur Aufbewahrungsdauer von Buchhaltungs-, Verwaltungs- und Steuerunterlagen; und Beilegen jeglicher Streitigkeiten. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschliesslich durch das befugte Personal von Le Creuset oder anderen Gesellschaften innerhalb des Le Creuset Konzerns verarbeitet, die Le Creuset dabei unterstützen, dem Kunden die oben beschriebenen Services bereitzustellen. Dabei kann es vorkommen, dass die personenbezogenen Daten des Kunden an Länder ausserhalb der Schweiz übermittelt werden, die im Europäischen Wirtschaftsraum liegen und einen angemessenen Schutz bieten, der die Einhaltung der lokalen und europäischen Vorschriften und Standards für den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Je nach Service teilt Le Creuset die personenbezogenen Daten des Kunden mit spezialisierten Unternehmen, die Le Creuset als Datenverarbeiter mit Aufgaben technischer und organisatorischer Art betraut, die zum Verwalten der Kundenbeziehungen und zum Erbringen der oben beschriebenen Services erforderlich sind. Dazu gehören Unternehmen, die Speicherdienste für die Dokumentation von Kundenbeziehungen anbieten, die technische Dienstleistungen erbringen, die das Zahlungsportal und die Newsletter-Plattform betreiben, die die Servicequalität und Kundenzufriedenheit bewerten, oder die im Auftrag von Le Creuset Marketingmassnahmen ausführen. Diese Dritten greifen lediglich zum Erbringen ihrer Aufgaben und Verpflichtungen und unter Einhaltung dieser Datenschutzrichtlinie und Datenschutzvorschriften auf die personenbezogenen Daten des Kunden zu. Zudem wird Le Creuset die personenbezogenen Daten des Kunden möglicherweise mit Unternehmen teilen, die als autonome Datenverantwortliche Le Creuset beim Bereitstellen von Services mit anderen administrativen oder operationellen Aufgaben unterstützen, wie Lager- und Vertriebspartner. Diese Dritten greifen lediglich in dem Umfang auf die personenbezogenen Daten des Kunden zu, wie es zum Durchführen ihrer konkreten Funktionen für Le Creuset erforderlich ist. Le Creuset muss die personenbezogenen Daten des Kunden möglicherweise Dritten gegenüber offenlegen, falls es erforderlich ist, um (i) Gesetze und Vorschriften einzuhalten; (ii) Betrug oder Missbrauch unserer Services zu verhindern; oder (iii) das Geschäft und die Eigentumsrechte von Le Creuset zu schützen. Bei diesen Dritten kann es sich u. a. um Rechtsdienste, Wirtschaftsprüfungsdienste und lokale Aufsichtsorgane und Behörden handeln.
11.4 Verzicht Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsmittel ist nur wirksam, wenn dies schriftlich erfolgt, und bezieht sich nicht auf einen späteren Verstoss oder Verzug. Bei einer Verzögerung oder einem Versäumnis können in folgenden Fällen keine Rechte oder Rechtsmittel oder die einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln geltend gemacht werden:
(a) Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel oder
(b) Verhinderung oder Einschränkung der weiteren Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
11.5 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung aus diesen Bedingungen oder des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie im erforderlichen Mindestmass als geändert, damit sie gültig, rechtskräftig und durchsetzbar wird. Ist eine derartige Änderung nicht möglich, so gilt die entsprechende Bestimmung oder der Teil der Bestimmung als gestrichen. Jegliche Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder des Teils einer Bestimmung gemäss dieser Ziffer hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen oder des übrigen Vertrags.
11.6 Mitteilungen
(a) Jede Mitteilung oder sonstige Nachricht, die einer Vertragspartei im Rahmen dieser Bedingungen oder des Vertrags übermittelt wird, ist schriftlich an den Unternehmenssitz der Vertragspartei oder eine andere Adresse zu richten, die die Vertragspartei möglicherweise der anderen Vertragspartei schriftlich gemäss dieser Ziffer mitgeteilt hat. Die Mitteilung wird persönlich zugestellt oder per Kurierdienst versandt.
(b) Eine Mitteilung oder sonstige Nachricht gilt an dem Datum und zu dem Zeitpunkt als zugestellt, an dem eine Empfangsbestätigung unterzeichnet wurde
(c) Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht für die Zustellung von Schriftstücken oder sonstigen Unterlagen in einem Rechtsstreit.
11.7 Geltendes Recht Diese Bedingungen und jeder Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschliesslich ausservertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag ergeben, unterliegen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) und ohne Beachtung von dessen Grundsätzen oder Gesetzen bezüglich Gesetzeskonflikten.
11.8 Gerichtsbarkeit Jede Vertragspartei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte, die für den eingetragenen Unternehmenssitz des Lieferanten zuständig sind, die ausschliessliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschliesslich ausservertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag ergeben, sofern der Lieferant berechtigt ist, Ansprüche gegen den Kunden sowie Unterlassungsklagen bei einem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Originalen oder Faksimiles ausgefertigt werden. Jede dieser Ausfertigungen gilt für sämtliche Zwecke als Original. Alle diese Ausfertigungen stellen zusammen ein und dasselbe Instrument dar. Eine elektronisch übermittelte Signatur zu dieser Vereinbarung muss die gleiche Autorität, Wirkung und Vollstreckbarkeit haben wie eine Originalunterschrift.


Ausstellungsdatum: 1. Januar 2023