11.1 Export
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt Waren an Länder ausserhalb der Europäischen Union, Liechtensteins, Islands, Norwegens, vereinigtes Königreich und der Schweiz (nachstehend als „europäischer Raum“ bezeichnet) exportiert oder die Waren an eine natürliche oder juristische Person verkauft, bei der der Kunde weiss oder einen Grund zur Annahme hat, dass sie diese Waren an einen Bestimmungsort ausserhalb des europäischen Raums liefern oder transportieren wird. Der Lieferant behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, bei der er vermutet, dass sie aus dem europäischen Raum exportiert wird.
11.2 Abtretung und andere Geschäfte
(a) Der Lieferant kann jederzeit alle seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, verrechnen, anderweitig vergeben oder in Auftrag geben.
(b) Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht abtreten, übertragen, belasten, verrechnen, anderweitig vergeben, treuhänderisch verwalten lassen oder auf andere Weise in Auftrag geben.
11.3 Vertraulichkeit und Datenschutz
(a) Jede Vertragspartei wird die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und verpflichtet sich, zu keiner Zeit vertrauliche Informationen über die Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Geschäftspartner oder Lieferanten der anderen Vertragspartei oder eines Mitglieds des Konzerns, dem die andere Partei angehört, an eine Person weiterzugeben, sofern dies nicht durch das Unternehmen gemäss untenstehender Ziffer 11.3(c) gestattet ist.
(b) Jede Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei wie folgt offenlegen:
(i) gegenüber ihren Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Vertretern oder Beratern, die jene Informationen zur Ausübung der Rechte oder Pflichten der Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag kennen müssen. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, gegenüber denen sie die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei offenlegt, diese Ziffer 11.3 einhalten; und
(ii) sofern dies per Gesetz oder nach Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer staatlichen Stelle oder Regulierungsbehörde erforderlich ist.
(c) Keine der Vertragsparteien nutzt die vertraulichen Informationen einer anderen Vertragspartei zu einem anderen Zweck als zur Erfüllung ihrer Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(d) Le Creuset wird als Datenverantwortlicher die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und der
„Datenschutzrichtlinie“ verarbeiten. Das Unterzeichnen dieser Vereinbarung setzt die Kenntnis und vollständige Akzeptanz der Datenschutzrichtlinie und dieser Klausel voraus. Die Verarbeitung erfolgt zu den folgenden Zwecken: (i) damit Le Creuset die Bestellungen/Entgelte des Kunden verwalten und ihm die Produkte und den damit zusammenhängenden Service und Support leisten kann. Bei Bedarf wird Le Creuset den Kunden aus administrativen oder operationellen Gründen kontaktieren. Diese Verarbeitung ist erforderlich, damit Le Creuset dem Kunden die Services zur Verfügung stellen kann; (ii) damit Le Creuset seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann - Le Creuset muss möglicherweise einige personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten, um ihm gegenüber gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Falls der Kunde nicht einwilligt, dass seine Daten zu den in (i) und (ii) genannten Zwecken verarbeitet werden, kann Le Creuset diese Vereinbarung nicht einhalten. Le Creuset wird die personenbezogenen Daten des Kunden so lange verarbeiten, wie es für folgende Zwecke erforderlich ist: Verwalten der bestehenden Kundenbeziehung; vertragliches Einhalten lokaler Vorschriften zur Aufbewahrungsdauer von Buchhaltungs-, Verwaltungs- und Steuerunterlagen; und Beilegen jeglicher Streitigkeiten. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschliesslich durch das befugte Personal von Le Creuset oder anderen Gesellschaften innerhalb des Le Creuset Konzerns verarbeitet, die Le Creuset dabei unterstützen, dem Kunden die oben beschriebenen Services bereitzustellen. Dabei kann es vorkommen, dass die personenbezogenen Daten des Kunden an Länder ausserhalb der Schweiz übermittelt werden, die im Europäischen Wirtschaftsraum liegen und einen angemessenen Schutz bieten, der die Einhaltung der lokalen und europäischen Vorschriften und Standards für den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Je nach Service teilt Le Creuset die personenbezogenen Daten des Kunden mit spezialisierten Unternehmen, die Le Creuset als Datenverarbeiter mit Aufgaben technischer und organisatorischer Art betraut, die zum Verwalten der Kundenbeziehungen und zum Erbringen der oben beschriebenen Services erforderlich sind. Dazu gehören Unternehmen, die Speicherdienste für die Dokumentation von Kundenbeziehungen anbieten, die technische Dienstleistungen erbringen, die das Zahlungsportal und die Newsletter-Plattform betreiben, die die Servicequalität und Kundenzufriedenheit bewerten, oder die im Auftrag von Le Creuset Marketingmassnahmen ausführen. Diese Dritten greifen lediglich zum Erbringen ihrer Aufgaben und Verpflichtungen und unter Einhaltung dieser Datenschutzrichtlinie und Datenschutzvorschriften auf die personenbezogenen Daten des Kunden zu. Zudem wird Le Creuset die personenbezogenen Daten des Kunden möglicherweise mit Unternehmen teilen, die als autonome Datenverantwortliche Le Creuset beim Bereitstellen von Services mit anderen administrativen oder operationellen Aufgaben unterstützen, wie Lager- und Vertriebspartner. Diese Dritten greifen lediglich in dem Umfang auf die personenbezogenen Daten des Kunden zu, wie es zum Durchführen ihrer konkreten Funktionen für Le Creuset erforderlich ist. Le Creuset muss die personenbezogenen Daten des Kunden möglicherweise Dritten gegenüber offenlegen, falls es erforderlich ist, um (i) Gesetze und Vorschriften einzuhalten; (ii) Betrug oder Missbrauch unserer Services zu verhindern; oder (iii) das Geschäft und die Eigentumsrechte von Le Creuset zu schützen. Bei diesen Dritten kann es sich u. a. um Rechtsdienste, Wirtschaftsprüfungsdienste und lokale Aufsichtsorgane und Behörden handeln.
11.4 Verzicht Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsmittel ist nur wirksam, wenn dies schriftlich erfolgt, und bezieht sich nicht auf einen späteren Verstoss oder Verzug. Bei einer Verzögerung oder einem Versäumnis können in folgenden Fällen keine Rechte oder Rechtsmittel oder die einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln geltend gemacht werden:
(a) Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel oder
(b) Verhinderung oder Einschränkung der weiteren Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
11.5 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung aus diesen Bedingungen oder des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie im erforderlichen Mindestmass als geändert, damit sie gültig, rechtskräftig und durchsetzbar wird. Ist eine derartige Änderung nicht möglich, so gilt die entsprechende Bestimmung oder der Teil der Bestimmung als gestrichen. Jegliche Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder des Teils einer Bestimmung gemäss dieser Ziffer hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen oder des übrigen Vertrags.
11.6 Mitteilungen
(a) Jede Mitteilung oder sonstige Nachricht, die einer Vertragspartei im Rahmen dieser Bedingungen oder des Vertrags übermittelt wird, ist schriftlich an den Unternehmenssitz der Vertragspartei oder eine andere Adresse zu richten, die die Vertragspartei möglicherweise der anderen Vertragspartei schriftlich gemäss dieser Ziffer mitgeteilt hat. Die Mitteilung wird persönlich zugestellt oder per Kurierdienst versandt.
(b) Eine Mitteilung oder sonstige Nachricht gilt an dem Datum und zu dem Zeitpunkt als zugestellt, an dem eine Empfangsbestätigung unterzeichnet wurde
(c) Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht für die Zustellung von Schriftstücken oder sonstigen Unterlagen in einem Rechtsstreit.
11.7 Geltendes Recht Diese Bedingungen und jeder Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschliesslich ausservertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag ergeben, unterliegen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) und ohne Beachtung von dessen Grundsätzen oder Gesetzen bezüglich Gesetzeskonflikten.
11.8 Gerichtsbarkeit Jede Vertragspartei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte, die für den eingetragenen Unternehmenssitz des Lieferanten zuständig sind, die ausschliessliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschliesslich ausservertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag ergeben, sofern der Lieferant berechtigt ist, Ansprüche gegen den Kunden sowie Unterlassungsklagen bei einem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.